Versicherung des Gutes

Versicherung des Gutes

RS Express Logistik besorgt die
Versicherung des Gutes (z. B. Transport- oder Lagerversicherung) bei der
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG,
wenn der Auftraggeber ihn vor Übergabe der Güter beauftragt.

Kann RS Express Logistik wegen der Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat RS Express Logistik dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

RS Express Logistik ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt. RS Express Logistik darf vermuten, dass die Eindeckung einer Versicherung im Interesse des Auftraggebers liegt, insbesondere wenn

  •  RS Express Logistik bei einem früheren Verkehrsvertrag eine Versicherung besorgt hat,
  •  der Auftraggeber im Auftrag einen Warenwert angegeben hat.

Die Vermutung des Interesses an der Eindeckung einer Versicherung besteht insbesondere nicht, wenn

  •  der Auftraggeber die Eindeckung schriftlich untersagt,
  •  der Auftraggeber ein Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter ist.

RS Express Logistik hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, es sei denn, der Auftraggeber erteilt RS Express Logistik unter Angabe der Versicherungsnummer und der zu deckenden Gefahren schriftlich eine andere Weisung.

Ist RS Express Logistik Versicherungsnehmer und hat er für Rechnung des Auftraggebers gehandelt, ist RS Express Logistik verpflichtet, auf Verlangen Rechnung zu legen. In diesem Fall hat RS Express Logistik die Prämie für jeden einzelnen Verkehrsvertrag auftragsbezogen zu erheben, zu dokumentieren und in voller Höhe ausschließlich für diese Versicherungsdeckung an den Versicherer abzuführen.

Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbetrages und sonstige Tätigkeiten bei Abwicklung von Versicherungsfällen und Havarien steht RS Express Logistik eine besondere Vergütung neben dem Ersatz seiner Auslagen zu.

Anmerkung zur Warentransportversicherung (Zusatzversicherung):
Sofern eine zusätzliche Warentransportversicherung gewünscht wird,
so muss diese vor den Transport abgeschlossen werden.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Gütergruppe / Warenart,
sowie in welches Land , Versendet / Transportiert wird.
In der Regel beträgt die Versicherungsprämie 1 % vom Warenwert.
Der Mindestbetrag jedoch je Versicherungsauftrag beträgt :
- für innereuropäische Transporte 30,-- EUR
- für außereuropäische Transporte 45,-- EUR

Weitere Informationen:
Versicherungsbestätigung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG (PDF)